Teer Bozen

(Jamma) – Das Landesverwaltungsgericht Bozen hat die Beschwerde einer Gesellschaft mit Beschluss abgewiesen, in der sie die Aufhebung „der Bestimmung prot. nein. 7.1/73.09/441572/BE/GT vom 9.8.2016 des Provinzpräsidenten, zugestellt am 25.8.2016, in Bezug auf die Überprüfung des Erlöschens der Zulassung…

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