Das regionale Verwaltungsgericht für Sizilien (Zweiter Abschnitt) gab per Beschluss der gegen das Polizeipräsidium eingereichten Berufung statt, in der die Aufhebung beantragt wurde, vorbehaltlich der Aussetzung der Wirksamkeit „der vom Quästor von „OMISSIS“ erlassenen Bestimmung zu „OMISSIS“. -, dem Interessenten mitgeteilt…

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