Das regionale Verwaltungsgericht für Sizilien (Zweite Sektion) wies per Beschluss die gegen das Innenministerium, Questura Agrigento, eingereichte Berufung zurück, mit der die Aufhebung des Dekrets, mit dem die Lizenz entzogen wurde, unter Vorbehalt der Aussetzung der Wirksamkeit beantragt wurde. .

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