In Ausübung der durch den zweiten Anhang der Genehmigungsverordnung (SL 583.05) übertragenen Befugnisse hat die maltesische Glücksspielbehörde die Verordnung über Spielgeräte (Ausstellung von Spielgeräten) in Bezug auf die Ausstellung von Spielgeräten auf Messen, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen erlassen …

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelMga: UWin4U Limited deaktiviert
Nächster ArtikelGericht von Padua spricht Eigentümer von CED frei, das mit maltesischem Buchmacher „BetUniq“ verbunden ist