Die maltesische Glücksspielbehörde hat ihre Lizenznehmer und die Öffentlichkeit darüber informiert, dass sie gemäß Artikel 7(2) des neuen Glücksspielgesetzes (Kap. 583 der maltesischen Gesetze) die Richtlinie zur „Berechnung des Erfüllungsbeitrags“ als herausgegeben hat …

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