Die Malta Gaming Authority (die „Behörde“) hat beschlossen, die Betago Limited (die „autorisierte Person“) erteilte Genehmigung mit den Referenznummern MGA/B2C/355/2016 mit Wirkung vom 8. Januar 2024 gemäß Regel 10 (1) aufzuheben. (a) mit direkter Anwendung der Verordnung. 9 (1) (c), (d), (i), (l) und (m) und Regel 10 (1) (b) der Gaming Compliance and Enforcement Regulations (S.L. 583.06) (die „Vorschriften“).

„Gemäß der oben genannten Entscheidung wird die autorisierte Person aufgefordert:

  1. Begleichen Sie alle der Behörde geschuldeten ausstehenden Gebühren innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen ab dem oben genannten Datum des Inkrafttretens.
  2. Rückerstattung aller Spielergelder an legitime Spieler entsprechend und im Einklang mit dem Glücksspielgesetz (Kapitel 583 der maltesischen Gesetze) (das „Gesetz“) und den darin erlassenen Regulierungsinstrumenten;
  3. Reichen Sie der Behörde innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen nach Erhalt dieses Schreibens einen aus ihrem Back-End-System extrahierten Transaktionsbericht zusammen mit unterstützenden Kontoauszügen ein, in dem bestätigt wird, dass alle Spielergelder ordnungsgemäß an registrierte Spieler ausgezahlt wurden ;

    Vorausgesetzt, dass sich die Behörde das Recht vorbehält, von der autorisierten Person die Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen zu verlangen, damit die Behörde relevante Daten extrahieren und kopieren kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf wesentliche regulatorische Daten, wie sie in den Spieldefinitionen definiert sind Regeln (S.L. 583.04).
  4. Mit sofortiger Wirkung alle Verweise auf die Behörde und die in Artikel 51 des Gesetzes genannten Genehmigungen streichen.

Diese Entscheidung wurde gemäß Artikel 12 der Verordnung veröffentlicht und kann gemäß Artikel 43 des Gesetzes angefochten werden.“

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