Die Zoll- und Monopolbehörde hat durch eine spezifische Direktionsentscheidung festgestellt, dass „die wöchentliche Lotterieziehung der Gebühren unter allen durch die Gebühren generierten und im Lotteriesystem vom 19. Juni 2023 bis zum 25. Juni 2023 registrierten Lotterielosen …“

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