Die Zoll- und Monopolbehörde hat aufgrund einer besonderen Verwaltungsentscheidung einige Pakete mit Losen für die nationale Sofortziehung (Rubbelkarten) storniert, weil sie Gegenstand eines Diebstahls waren. Sie berechtigen daher nicht zum Anspruch des Eigentümers auf einen Gewinn.

Um herauszufinden, welche Gutscheinpakete storniert wurden, sehen Sie sich die folgende Verwaltungsentscheidung an:

Vorherige Artikel„MINT, eine Welt ohne Geschlechtergrenzen“: As.Tro dankt Astro4her
Nächster ArtikelLotterie Italien, gestohlene Tickets storniert