Das regionale Verwaltungsgericht für Latium (Zweiter Abschnitt) gab – durch zwei getrennte Beschlüsse – den Berufungen von Domus Bet und Unibet gegen die Zoll- und Monopolbehörde statt, die die Aufhebung des Beschlusses unter Vorbehalt der Aussetzung der Wirksamkeit beantragten.

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