Die Maßnahmen, die zur Bekämpfung des epidemiologischen Notfalls von Covid-19 ergriffen wurden, haben unter anderem die Möglichkeit vorgesehen, Waren, die zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich sind, von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer befreit einzuführen (Beschluss der Europäischen Kommission Nr. 491 vom 3.

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