„In Anbetracht dessen, dass sich die Rügen des Beschwerdeführers auf die von ihm bezweifelte Verfassungsmäßigkeit der entstandenen Landesgesetzgebung richten und die beantragte Beurteilung kollegial und im Widerspruch zwischen den Parteien vorzunehmen ist; unter Hinweis darauf, dass der erste Richter in jedem Fall …

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