„Unbeschadet der Autonomie jeder Stelle in Zuständigkeitsfragen innerhalb der Grenzen der geltenden Gesetzgebung“, kündigte die Viminale an, „stehen die Verordnungen der Regionen, die Richtlinien an die Präfekten in Bezug auf den Coronavirus-Notfall enthalten, nicht im Einklang mit dem Rechtsrahmen „ .…

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