Staatsrat. Die Einstellung des Spielbetriebes aus Gründen der öffentlichen Ordnung ist zulässig

16

(Jamma) Die Erste Sektion des Staatsrates hat ihre Meinung zu einer Berufung zum Ausdruck gebracht, die der Eigentümer eines Clubs beim Präsidenten der Republik eingereicht hat und der Empfänger einer Bestimmung des Polizeibeamten von Foggia ist, mit der…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelRumänien. Heute im Repräsentantenhaus die Abstimmung über das neue Glücksspielgesetz
Nächster ArtikelSpielautomaten, Gebühr 500 Mio. Noch keine Einigung über weitere Distribution. Heute wieder ein Treffen im Mef