Das Regionale Verwaltungsgericht der Emilia Romagna hat per Dekret die von zwei Unternehmen gegen die Gemeinde Bologna eingelegte Beschwerde zurückgewiesen, in der sie die Nichtigerklärung, vorbehaltlich der Aussetzung der Wirksamkeit, i) der Bestimmungen der Gemeinde Bologna über die „Verordnung .. .

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