Mit Beschluss vom 5.6. / 15.7.2020 hat das Gericht von Palermo als Richter gemäß Art. 309-Code proc. Pen. hat dem Antrag auf erneute Prüfung stattgegeben und den am 27.4.2020 vom Richter für die Vorermittlungen erlassenen Beschluss aufgehoben …

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