Der Arbeitsrichter des Gerichts von Aosta, Luca Fadda, erließ eine einstweilige Verfügung, mit der die Region angewiesen wurde, den regionalen Kontrolleuren, die von der Spielbank St-Vincent (deren Eigentümer sie zu 99 % ist, beschäftigt) unverzüglich die „Dienstleistungszulage“ zu zahlen.

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