BETPASSION auf dem CED weist auf ein Urteil der Kassation hin, Auslegung des Gemeinschaftsurteils

Nach der Aufhebung einiger Präventivbeschlagnahmeverfügungen gegen seine Rechenzentren – schreibt das BETPASSION Legal Team – strebt das maltesische Unternehmen eine Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs mit der Berufung gegen eine Überprüfungsanordnung an, die unter Missachtung der von der herauskristallisierten Grundsätze erlassen wurde Gerichtshof der Europäischen Union mit dem „Biasci“-Urteil vom 12. September 2013.

 

BETPASSION hat nicht nur darum gebeten, die korrekte Auslegung des Gemeinschaftsurteils feierlich zu sanktionieren. Darauf aufbauen Verhältnis das am 20. August 2013 das Vorabentscheidungsersuchen des Staatsrates an den EuGH begründete, wurde ein weiteres rechtswidriges Profil der von der AAMS im Jahr 2012 angekündigten Ausschreibung zensiert, was dazu führen sollte, dass die Ermines erneut Berufung beim Gemeinschaftsrichter einlegten.

einen unangemessenen weiteren Vorteil zu Gunsten zu ermitteln Wettbewerber aufgrund europarechtswidrig durchgeführter Verfahren bereits auf dem Markt sind, wie in den Entscheidungen "Placanica" und "Costa-Cifone" verankert, wird vielmehr ein Mindestumsatz verlangt Buchmacher in den zwei Jahren vor dem Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung.

Diese Unterscheidung ist nicht nur nachteilig für neu gegründete Unternehmen oder Unternehmen mit geringerer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sondern auch unzumutbar, da sie nicht der Erreichung des angeblichen Ziels, kriminellen Organisationen den Zugang zur Glücksspielkette zu verwehren, vorgreifen kann.

Auch die Rechtsabteilung von BETPASSION hat im jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. September 2013 „Biasci“ einen betrieblichen Fallout für alle Community-Gaming-Betreiber identifiziert.

Der EuGH hat das „Biasci“-Urteil erlassen, um zwei Fragen zu beantworten, die vom Regionalen Verwaltungsgericht Toskana gestellt wurden:

1) 'SUnanwendbarkeit im italienischen Recht der gegenseitigen Anerkennung von Lizenzen im Glücksspielbereich;

2) die Vereinbarkeit des in Artikel 88 TULPS vorgesehenen polizeilichen Genehmigungsverfahrens mit dem Unionsrecht

Laut dem Gericht von Giustizia der Europäischen Union ist der italienische Staat berechtigt, ausländischen Unternehmen, die an der Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit Glücksspielen interessiert sind, durch direkten Kontakt aufzuerlegen Buchmacher - Spieler, die Verpflichtung, zusätzlich zu einer von der AAMS ausgestellten Lizenz eine polizeiliche Genehmigung in Italien einzuholen, auch wenn sie bereits über eine gleichwertige Lizenz verfügen, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde.

Der EuGH hat jedoch aufgrund der Interdependenz zwischen polizeilicher Genehmigung und AAMS-Konzession zutreffend präzisiert, dass „Das Fehlen einer polizeilichen Genehmigung kann daher nicht Subjekten angelastet werden, die solche Genehmigungen nicht erhalten haben, weil die Erteilung einer solchen Genehmigung die Vergabe einer Konzession voraussetzt, von der die besagten Subjekte entgegen dem Unionsrecht nicht profitieren konnten“ (vgl. Rdnr. 28, EuGH-Urteil vom 12.9.2013 „Biasci“), womit das bereits mit den vorangegangenen Urteilen „Placanica“ und „Costa-Cifone“ erzielte Ergebnis eindeutig bestätigt wird.

Zur zweiten ihm vorgelegten Frage stellte der EuGH feierlich fest, dass „Artikel 43 EG und 49 EG sie behindern nationalen Rechtsvorschriften, die jegliches wirksam verhindern grenzüberschreitende Tätigkeit im Glücksspielsektor unabhängig von der Form der Ausübung der vorgenannten Tätigkeit und besonders, in Fällen, in denen ein direkter Kontakt zwischen dem Verbraucher und dem Betreiber besteht und eine physische Kontrolle möglich ist, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, von Vermittlern des in der Region präsenten Unternehmens“ (vgl. Rn. 37, EuGH-Urteil vom 12.9.2013 „Biasci“).

Die Erwiderungen auf die beiden Vorabentscheidungen müssen zusammen gelesen werden, um gut verstanden zu werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Rechtsprechung der Gemeinschaft inzwischen fest davon überzeugt ist, dass die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verankerten Grundrechte eingehalten werden können von den Mitgliedstaaten nur aus Gründen komprimiert werden Öffentlichkeit, der öffentlichen Sicherheit e der öffentlichen Gesundheit soweit sie auf zwingende Gründe des Allgemeininteresses zurückzuführen sind.

Der Schlüssel zum Verständnis des „Biasci“-Urteils liegt daher in der Überlegung, die der EuGH zur Beantwortung der Legitimität der Lizenz aufforderte ex Kunst. 88 TULPS, hat beide möglichen Betriebsarten von a Buchmacher Ausländer in Italien.

Lass es sein DirektmodusBuchmacher - Spieler, die sich ergibt, wenn der ausländische Betreiber, der bereits Inhaber einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Lizenz ist, keinen Vermittler auf italienischem Hoheitsgebiet hat und seine Dienstleistungen direkt dem Spieler anbietet: In diesem Fall ist bekannt, dass der Buchmacher Ausländer müssen sowohl eine italienische AAMS-Konzession als auch eine polizeiliche Genehmigung haben ex Kunst. Kunst. 88 Tulpen

Lass es sein indirekter oder grenzüberschreitender ModusBuchmacher – CED-Vermittler – Spieler, die eintritt, wenn der ausländische Glücksspielanbieter, der bereits Inhaber einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Lizenz ist, seine Dienste anbietet Online durch die Vermittlung von Rechenzentren, die sich physisch im Staat des italienischen Spielers befinden: In diesem Fall stellt der EuGH dies fest "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit besteht ein direkter Kontakt zwischen dem Verbraucher und dem Betreiber und eine physische Kontrolle der Vermittler ist möglich (EDZ) des in der Region präsenten Unternehmens" .

Mit anderen Worten, im Falle einer grenzüberschreitenden Tätigkeit, die gemäß Artikeln möglich ist 11 und 88 TULPS eine physische Kontrolle für Zwecke der öffentlichen Sicherheit der in dem Gebiet anwesenden Vermittler (die Inhaber der Datenverarbeitungszentren) eine zweite italienische AAMS-Konzession für die Buchmacher Ausländer als „Ziel ist es, zu verhindern, dass diese Betreiber an kriminellen oder betrügerischen Aktivitäten beteiligt sind” (siehe Rdnr. 26, EuGH-Urteil vom 12.9.2013 „Biasci“) genügt, indem sie verlangt, dass der italienische Mittelsmann die polizeiliche Lizenz einholt ex Kunst. 88 TULPS, vorbehaltlich der Überprüfung der notwendigen Anforderungen an Moral und Zensur.

Andernfalls wären sie nach Ansicht der Mitgliedstaaten durch die Verhinderung jeglicher grenzüberschreitender Tätigkeit auf ihrem Hoheitsgebiet berechtigt, den nationalen Glücksspielmarkt zum Schutz der kommerziellen Interessen anderer Betreiber oder aus ungerechtfertigten wirtschaftlichen Gründen zu beschränken, wie dies bereits geschehen ist innerhalb der Gemeinschaft friedlich errichtet worden. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Schlussfolgerung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des europäischen Rechts unvereinbar ist.

Die Schlussfolgerung ist, dass der EuGH mit dem „Biasci“-Satz einen Grundsatz allgemeiner und unmittelbar anwendbarer Art aufgestellt hat, nach dem, wenn der Beschwerdeführer, Centro Elaborazione Dati intermediär, die Erfordernisse der Sauberkeit und Sittlichkeit der Polizeivollmacht vorgeschrieben hat ex Kunst. 88 TULPS muss erlassen werden, da das Fehlen einer italienischen Konzession für das Abkommen nicht aus einem Hindernis resultieren kann Buchmacher Ausländer, der sich darauf beschränkt, grenzüberschreitende Tätigkeiten durch im Hoheitsgebiet anwesende Mittelspersonen auszuüben, die, es muss wiederholt werden, einer physischen Kontrolle aus Gründen der öffentlichen Sicherheit unterliegen können.

Schließlich bewertet die Rechtsabteilung von BETPASSION sorgfältig die Auswirkungen, die der „Biasci“-Satz auf das Phänomen der Sperrung von Websites hat Internet von der AAMS angeordnet, weil es klar ist, dass ein solches Verhalten, wie oben erwähnt, einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht darstellen könnte und geeignet wäre, grenzüberschreitende Aktivitäten im Glücksspielsektor zu verhindern.

Vorherige ArtikelAssosnai: "Der Ausschluss ausländischer Rennen aus dem Zeitplan für Pferderennen wird den autorisierten Agenturen den letzten Schlag versetzen"
Nächster ArtikelCasino Venedig. Grünes Licht für Privatisierung, aber die Auflagen der Gemeinde sind zu hart