Das Mailänder Gericht hat in der Rechtssache RGN 35871/2022 die Vollstreckbarkeit einer von ADM – Ufficio dei Monopoli della Lombardia gegen ein Wettbüro erlassenen einstweiligen Verfügung ausgesetzt, die von der Anwaltskanzlei Giacobbe Tariciotti verteidigt wurde.

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