Die Verbrauchsteuer-, Zoll- und Monopolbehörde hat eine richtungsweisende Entscheidung veröffentlicht, die „die Methoden zur Berechnung und Anwendung des Betrags von 0,5 Prozent auf die Erhebung von Wetten gemäß Artikel 217 Absatz 2 des Gesetzesdekrets vom 19. Mai festlegt …“

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