„Wie von der benachrichtigten Gemeinde zutreffend festgestellt, garantiert die angefochtene Verordnung den Verwaltern der Räumlichkeiten, in denen sich die Glücksspielautomaten befinden, in jedem Fall einen Betrieb von 8 Stunden pro Tag, was an sich keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung durch ...
Startseite Unterhaltungsausrüstung TAR zur Zeitnischenregulierung in Messina: keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung