Der Tar bestätigt die bereits in Bezug auf Beschwerden gegen die Sperrung legaler Glücksspielaktivitäten eingeschlagene Linie. Heute noch ein abgelehnter Einspruch gegen den Erlass des Premierministers vom 3. Dezember. „Angesichts der Tatsache, dass es keine Elemente gibt, die von der Ausrichtung abweichen …

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