Gericht

(Jamma) - Das Landesverwaltungsgericht Piemont hat den vorsorglich gestellten Antrag eines Inhabers einer Spielhalle gegen die vom Gesetzgeber geforderte "Disziplin der Öffnungszeiten von Spielhallen und der Betriebszeiten von Automaten mit Geldgewinnen" zurückgewiesen.

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