Das regionale Verwaltungsgericht Latium gab der Berufung von Global Starnet, dem Konzessionär des Slot- und VLT-Netzwerks, gegen die Weigerung des ADM statt, die Dokumentation der Vergleichsvereinbarung vorzulegen, mit der es sich auf eine gütliche Beilegung des Spiels geeinigt hatte.

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