Ab 2016 sind die Zentren von der Zahlung der Einheitssteuer befreit. Der Steuergerichtshof von Neapel nimmt im Urteil vom 28.09.2022 die Beschwerden der Anwälte Daniela Agnello (Foto) und Vittoria Varzi an und entscheidet: „Sie leisten keine Leistungen für…“

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