Im Rahmen der Dienste zur Bekämpfung illegaler Wetten und zur Überprüfung der Einhaltung der in der Gesetzgebung zum öffentlichen Glücksspiel festgelegten Verpflichtungen haben am Freitagabend, dem 29. September, die Beamten der Verwaltungspolizeiabteilung des Polizeipräsidiums Monza und Brianza zusammen mit Mitarbeitern von Die Zoll- und Monopolbehörde der Lombardei führte einen kontrollierten Zugang in ein Gebäude durch, das als Ort gemeldet wurde, an dem Wetten platziert werden konnten.

Konkret stellte das Betriebspersonal beim Eintreten tatsächlich fest, dass illegale Spiel- und Wettaktivitäten durchgeführt wurden, und stellte die Anwesenheit des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens und einer weiteren Person fest, die sich später als Inhaber eines Bankkontos herausstellte, auf dem kurz zuvor von einem ahnungslosen Spieler eine Wettreservierung über eines der Terminals eingegeben hatte, die den Gästen des Clubs zur Verfügung standen und auf dem der Zugang für die Durchführung virtueller Spiele und Wetten konfiguriert war. Im weiteren Verlauf der Inspektion stellten die Agenten fest, dass diese Aktivität des Organisierens und Sammelns von Wetten seit einiger Zeit von den beiden Subjekten illegal innerhalb der Räumlichkeiten ausgeübt wurde, ohne jemals die erforderliche Lizenz gemäß Art. 88 TULPS erhalten zu haben.

Das Betriebspersonal beschlagnahmte daher verwaltungstechnisch Nr. 7 Endgeräte für Online-Gaming-Aktivitäten genutzt und gegen den gesetzlichen Vertreter wurde außerdem ein Bußgeld in Höhe von 70.000,00 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 110 Jh. 6 und 7 des TULPS, und beide wurden wegen Verstoßes gegen Art. angezeigt. 4 des Gesetzes vom 13.12.1989 Nr. 401 „Illegaler Betrieb von Spielen und Wetten“.

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