Die TAR Emilia lehnt eine Berufung gegen die Verordnung der Gemeinde Sassuolo gegen ein Unternehmen ab, das ein Internetzentrum besitzt. „Das Unternehmen XXX srl macht in seiner Berufung geltend, dass es seinen Sitz in Reggio Emilia und eine örtliche Niederlassung in … habe.

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