Das Regionale Verwaltungsgericht der Lombardei hat die gegen die Gemeinde Vigevano (PV) eingelegte Berufung, mit der sie die Aufhebung des Beschlusses betreffend „Einstweilige Verfügung zur Entfernung/Abriss illegaler Bauten und Wiederherstellung“ beantragt hatte, mit Urteil abgewiesen.

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