(Jamma) - Das Berufungsgericht von Bari hat in der mündlichen Verhandlung vom 14. Mai 2018 den Inhaber eines mit einem österreichischen Buchmacher verbundenen Wettzentrums, der die Tätigkeit im Jahr 2012 übernommen hatte, mit der Formel „die Tatsache existiert nicht“ freigesprochen ohne das Dementi der Polizei abzuwarten…

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