Eine weit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehende Freispruchsformel, bei der Biasci mit der Formel freigesprochen wurde, die Tatsache bestehe nicht, statt mit der vom Generalstaatsanwalt vorgeschlagenen Formel „Die Tatsache stellt kein Verbrechen dar“. Das Berufungsgericht hat …

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