Die Beträge, die der Wettanbieter (Buchmacher) zugunsten der Wettannahmestellen als Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen auszahlt, sind gesetzlich von der Mehrwertsteuer befreit (gemäß Artikel 10 Absatz 6 Nr. 7 und XNUMX) des Dekrets Mehrwertsteuer, …

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