Artikel 2, Absatz 2 des Direktorialbeschlusses Nr. Die Verordnung Nr. 307276/RU vom 8. September 2020 legt die Methoden zur Berechnung des Betrags von 0,5 Prozent der Wetteinnahmen fest. Die Zoll- und Monopolbehörde veröffentlicht Rundschreiben 12/2021 mit Klarstellungen…

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