Das regionale Verwaltungsgericht für Latium (Zweiter Abschnitt) hat durch ein Urteil die gegen die Zoll- und Monopolbehörde und das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen eingelegte Berufung angenommen, die die Aufhebung der Bestimmung unter Vorbehalt der Aussetzung ihrer Wirksamkeit beantragte.

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