Zwei von Wettkonzessionären eingelegte Beschwerden im Zusammenhang mit der Erhebungsgebühr von 0,5 % für den Sportfonds Salva wurden heute vor dem Verwaltungsgericht Latium, Zweite Abteilung, entschieden. Die Abgabe wurde per Erlass eingeführt…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelEine Politik zugunsten der Familie, die Marke „Per Padova“ wird geboren: Um sie zu erhalten, müssen Sie keine Spielautomaten haben
Nächster ArtikelGesetzesdekret Bollette, Confindustria: „Handeln Sie sofort mit wirtschaftlichen und außergewöhnlichen Maßnahmen“