Die Glücksspielbehörde (KSA) der Niederlande hat in Dordrecht eine illegale Tombola entdeckt. Organisiert wurde die Tombola von einer Organisation, gegen die das KSA bereits vorgegangen ist. An der Veranstaltung nahmen etwa 200 Besucher teil, darunter auch einige Minderjährige.

Die Organisation von Bingo vor Ort ist in den Niederlanden unter strengen Auflagen erlaubt. Zum Beispiel ein Bingo Geschlossener Kreis (ein bestehender Kreis von Personen, die sich kennen, wie z. B. eine Familie, Verwandte, ein Pflegeheim, ein Unternehmen oder Mitglieder eines Vereins) können ohne Lizenz organisiert werden (zum Beispiel im Freundeskreis oder im Pflegeheim). Auch Vereine können eine Tombola veranstalten, sofern diese einem guten Zweck dient und die Preise einen Höchstwert von 1550 Euro haben. Für diese Art von Bingo besteht die Möglichkeit, eine Genehmigung bei der Gemeinde zu beantragen.

Ksa wurde darüber informiert, dass eine Organisation, die „Dordtse Queens“, illegales Bingo fördert. Die Bingos wurden über Facebook-Seiten beworben. Nach einer Meldung des KSA an Meta wurden diese Seiten offline genommen. Eine Nachuntersuchung durch die KSA ergab, dass die Organisation auf neuen Seiten weiterhin illegales Bingo bewarb und organisierte.

KSA-Inspektoren konnten den Ort einer geplanten physischen Tombola ermitteln. In Abstimmung mit der Polizei und der Gemeinde Dordrecht wurde daraufhin eine Razzia geplant. An dem Abend waren rund 200 Bingospieler anwesend. Die Preise (darunter Designerkleidung, Taschen und Schuhe) wurden beschlagnahmt.

Die KSA stellt fest, dass die Menschen die Regeln rund um Bingo und Lotterien nicht immer kennen. Auch die Teilnahme am illegalen Bingo ist grundsätzlich strafbar e Minderjährigen ist die Teilnahme unter keinen Umständen gestattet. Auch Veranstalter illegaler Lotterien und Bingo riskieren eine hohe Geldstrafe.

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