Mit Beschluss vom 27.09.2022 ordnete das Gericht von Cuneo die Aussetzung der Vollstreckungswirksamkeit des erstinstanzlichen Urteils an, mit dem die gegen eine Bingohalle verhängte Sanktion wegen Nichteinhaltung der Disziplin bezüglich Zeiten und Entfernungen bestätigt wurde.

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