Die Agentur der Einnahmen bittet Händler, die über ein elektronisches Zahlungsregister verfügen, um eine Mitteilung über die Unterbrechung der Tätigkeit, wenn diese Unterbrechung zwölf Tage überschreitet oder auf unbestimmte Zeit erfolgt. Eine erpresserische Erfüllung, die vor allem in keiner gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist, sondern in den technischen Spezifikationen angegeben ist, die der Direktionsbestimmung beigefügt sind über die Lotterie Schnappschuss. Dies ist die Einnahmenrückstellung vom 18. Januar (Nr. 15943), das die neue Version genehmigte (Version Nr. 11) der technischen Spezifikationen der elektronischen Rekorder, die zusätzlich zu den Neuerungen in Bezug auf die „Sofortlotterie“ eine neue Funktionalität des Rt für den Fall einer Aktivitätsunterbrechung von mehr als 12 Tagen einführen. Tatsächlich ist vorgesehen, dass für den Fall, dass die Unterbrechung der Aktivität zwölf Tage überschreitet (und wir nennen als Beispiele lange Feiertage, saisonale Schließung, vorübergehende Nichtnutzung und andere) oder wenn der Betreiber nicht in der Lage ist, dies zu wissen Um die Dauer des Inaktivitätszeitraums zu erfassen und im Voraus mitzuteilen, bietet der elektronische Rekorder die Möglichkeit, die Übermittlung eines Ereignisses vom Typ „Außer Betrieb“, Code 608 (Lager/Inaktivitätszeitraum), vorzubereiten, um das System über den Beginn des Zeitraums zu informieren der Inaktivität; Sobald das elektronische Aufzeichnungsgerät aktiviert ist, wird es bei der ersten nützlichen Übertragung wieder in Betrieb genommen. Es scheint klar zu sein, dass die Agentur der Einnahmen für den Fall, dass die Schließungs- oder Unterbrechungsdauer kürzer als die oben genannten zwölf Tage ist, nichts verlangt und daher erhält keine Informationen und stellt daher keine Anomalie fest (die Definition einer Anomalie ist sehr riskant). Beträgt die Schließungs- oder Unterbrechungsdauer dagegen mehr als zwölf Tage, sendet die Agentur der Einnahmen eine Mitteilung per zertifiziertem E-Mail-Versand -Mail (Pec) an den Betreiber mit der Bitte um Klarstellung in dieser Angelegenheit, wobei der Steuerzahler verpflichtet ist, dem Finanzamt den Grund für die unterbliebene Übermittlung aufgrund von Schließung oder Unterbrechung (Feiertage, saisonale Schließung, Krankheit usw.) mitzuteilen; Zeitraum, der unweigerlich mit einem Nulldatenfluss zusammenfällt, den die Registrierkasse bei Wiedereröffnung automatisch an dieselbe Stelle übermittelt hat. Die oben genannten technischen Spezifikationen sehen für den Betreiber keine präventive Verpflichtung vor, die Schließung mitzuteilen, wenn sie länger als zwölf Tage andauert Dies wäre zwar aufgrund des Fehlens einer Rechtsvorschrift und eines Systems mit Sanktionscharakter nicht möglich, aber die oben genannte Mitteilung könnte sich zumindest als angemessen erweisen, um mögliche Klarstellungen durch die Agentur zu vermeiden. Angesichts dieser Anforderung Zweifellos den Softwareteil betrifft und es daher letzterer sein muss, der mit einer bestimmten Funktion die Mitteilung oder zumindest eine Benachrichtigung über die Aussetzung von Tätigkeiten übermitteln muss, ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Die betreffende vorherige Mitteilung kann vom Betreiber über die Website der Agentur der Einnahmen erfolgen, indem der elektronische Rekorder unter Verwendung des Codes 608 (Lager-/Inaktivitätszeitraum) auf „Außer Betrieb“ gesetzt wird. Diese Methode ist tatsächlich in den technischen Spezifikationen angegeben. Tatsächlich wurde mit der neuesten Version der technischen Spezifikationen eine Kodifizierung des Zeitraums der Inaktivität des Betreibers eingeführt. Alternativ kann der Betreiber eine spezifische Funktion des Telematikrekorders nutzen, um den „Außer Betrieb“-Code zu setzen 608 das Gleiche; Dieser Vorgang ist jedoch für elektronische Rekorder, die ab dem 30. Juni 2023 zugelassen sind, obligatorisch (1.2 der Bestimmung unter Anmerkung Nr.

Für die Modelle, die vor dem 30. Juni zugelassen wurden, besteht hingegen die Möglichkeit, bei fehlendem Verfahren ein Software-Update mit anschließender Anpassung des Telematikrekorders an die neuen technischen Spezifikationen (Version 11) zu beantragen so dass der Rekorder automatisch seinen Status „Außer Betrieb“ meldet. Schließlich gibt es in dieser Hinsicht eine Art „Verlust“ bei vielen Bedienern an den Toren der Arbeitszeit, die ihre Berater um Unterstützung bitten eine überflüssige Erfüllung, erkennen, dass die Digitalisierung das Leben erleichtern oder zumindest Entlassungen jeglicher Art vermeiden soll.

Alessandro Pescari und Fabrizio G. Poggiani, ItaliaOggi

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