Artikel 6 und 7 des Gesetzesdekrets vom 9. August 2022, Nr. 115 haben Erleichterungsmaßnahmen eingeführt, um unter den dort genannten Bedingungen die höheren Kosten, die den Unternehmen im dritten Quartal 2022 für den Energieeinkauf entstehen, teilweise zu kompensieren.
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