Die große Beliebtheit der jährlichen staatlichen Weihnachtslotterie „El Gordo“ in Spanien nimmt die GGL zum Anlass, Verbraucher über die Rechtslage in Deutschland zu informieren.

Das Anbieten der Weihnachtslotterie „El Gordo“ im Internet ist in Deutschland nicht gestattet. Allerdings gibt es illegale Glücksspielanbieter, die mit der Online-Teilnahme an „El Gordo“ werben.

Das Anbieten der Weihnachtslotterie auf diesen Websites ist illegal, da statt der Teilnahme an der eigentlichen Weihnachtslotterie lediglich Wetten auf den Ausgang der Lotterie gegenüber Dritten abgeschlossen werden und somit kein Vertrag mit dem Betreiber der Landeslotterie zustande kommt. Diese sogenannten „Nebenlotterien“ können nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 nicht genehmigt werden.

Ronald Beter, Mitglied des GGL-Vorstands, sagte: „Viele Spieler sind sich dessen wahrscheinlich nicht bewusst. Daher empfiehlt es sich für jeden Glücksspielinteressierten, sich vorab ein Bild von den in Deutschland zugelassenen Glücksspielanbietern auf der offiziellen Whitelist zu machen.“

Die Whitelist ist im Internet unter www.gluecksspiel-behoerde.de verfügbar und wird regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus stellt GGL den von der Behörde autorisierten und überwachten Lieferanten das „GGL Prüf- und Zulassungssiegel“ zur Verfügung:

Benjamin Schwanke, Mitglied des GGL-Vorstands, bestätigte: „Dadurch wird es für Verbraucher noch einfacher, legale Glücksspielangebote im Internet zu erkennen und sicher zu spielen.“

Der GGL betont in diesem Zusammenhang, dass die Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen nach § 285 StGB strafbar ist und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu einhundertachtzig Tagessätzen geahndet werden kann.

Wie Verbraucher legale und illegale Glücksspielangebote im Internet unterscheiden können, lesen Sie in der aktuellen GGL-Broschüre mit den wesentlichen Spielerschutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Die Broschüre steht unter zum Download bereit GGL-Website.

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