Die ANJ und der Gaming Mediator wurden mehrfach von Spielern zur Gültigkeit bestimmter Klauseln in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB) und in den Spiel- und Wettregeln autorisierter Online-Betreiber befragt. Die Frage nach der Gültigkeit solcher Klauseln könnte auch vor Gericht gestellt werden. In diesem Zusammenhang hat die ANJ beschlossen, eine Prüfung der Vertragsdokumentation aller autorisierten Online-Betreiber durchzuführen. Diese Überprüfung wurde mit dem Ziel durchgeführt, vor etwaigen Folgekontrollen ein zufriedenstellendes Maß an Rechtskonformität zu erreichen. Es stellt keine Validierung durch die ANJ dar. Tatsächlich bleiben die Betreiber allein für die Ausarbeitung der Vertragsdokumentation verantwortlich, die nicht standardisiert werden soll.

Die wichtigsten Ergebnisse und Verbesserungsmöglichkeiten zum Nutzen der Spieler

Diese globale Überprüfung und der bei dieser Gelegenheit stattfindende Austausch zwischen den ANJ-Diensten und den Betreibern führten zur Streichung verschiedener Klauseln, von denen einige aufgrund ihres missbräuchlichen Charakters rechtswidrig waren, andere mehrdeutig waren und daher wahrscheinlich zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung führen würden . Dazu gehören die folgenden Klauseln:

  • Klauseln, die die Haftung des Betreibers ganz oder teilweise ausschließen, wodurch das Recht der Spieler auf Entschädigung im Falle eines Verstoßes durch den Glücksspielbetreiber unangemessen eingeschränkt wird;
  • Klauseln die die Ausübung rechtlicher Schritte durch Verbraucher behindern, beispielsweise solche, die den Spieler im Streitfall dazu verpflichten, sich an einen anderen Richter als den seines Wohnsitzes zu wenden. Unabhängig davon, wo sich der Sitz des Betreibers befindet, muss der Spieler auch im Ausland die Möglichkeit haben, das Gericht seines Wohnsitzes anzurufen;
  • Klauseln die die Beweismittel einschränken für Verbraucher verfügbar;
  • Klauseln die die Verschreibungsdauer verkürzen, während derer der Spieler seine Rechte gegenüber dem Betreiber geltend machen kann, die grundsätzlich fünf Jahre beträgt;
  • Klauseln, die es erlauben Der Betreiber darf die Einsätze der Spieler ohne Angabe eines berechtigten Grundes beschränken. In diesem Zusammenhang erinnerte die ANJ die Betreiber daran, dass eine Wettbeschränkung ohne berechtigten Grund eine Verweigerung der Erbringung von durch das Verbraucherschutzgesetz verbotenen Dienstleistungen oder, je nach den Umständen, sogar eine betrügerische Geschäftspraxis darstellen kann. Der berechtigte Grund, der vom Betreiber stets nachgewiesen werden muss, kann sich dabei insbesondere auf Folgendes stützen: - die Verhinderung von exzessivem oder pathologischem Glücksspiel und den Schutz von Minderjährigen; - die Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche usw Terrorismusfinanzierung;- oder die finanzielle Gefährdung des Berufstätigen.
  • Klauseln, die die Vorhersagen der Spieler behindern könnten, beispielsweise solche, die dazu führen könnten, bei Punktgleichheit oder Ranggleichheit, die Zahlung eines geringeren Betrags durch den Spieler als sein ursprünglicher Einsatz (Auszahlung des Einsatzes bei einer Quote von weniger als 1).

Am Ende dieser Überprüfung haben die Betreiber die meisten der so identifizierten Klauseln korrigiert.

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