Die Steuerkommission von Latium äußert sich erneut zur einheitlichen Steuer auf Wetten, auch wenn die Aktivität von einem im Ausland ansässigen Betreiber durchgeführt wird. „Die Einzelsteuer auf Prognosewettbewerbe und Wetten ist fällig, nachbestellt, …

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelMänner und Frauen: Wer hat mehr Glück? LeoVegas.it verrät es uns
Nächster ArtikelSchlüssel. Kassationshof: „Der Betreiber, der einen Prozentsatz des Erlöses erhält, haftet auch für die Unregelmäßigkeit der Geräte“