Der Ministerrat hat heute einem Vereinfachungserlass zugestimmt. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört die Änderung der Regelung zur Meldung der Aufnahme der Tätigkeit für die Installation automatischer Geräte für den Verkauf von Produkten
Die Meldung über die Aufnahme der Tätigkeit erfolgt bei der zentralen Anlaufstelle für produktive Tätigkeiten der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, und ist im gesamten Staatsgebiet zulässig.