Das Regionale Verwaltungsgericht der Emilia Romagna wies – mit Beschluss – die Berufung eines Unternehmens gegen die Gemeinde Riccione (RN) zurück, in der es die Nichtigerklärung der Bestimmung, die die Fortsetzung der Spielhallentätigkeit untersagt, unter Aussetzung der Wirksamkeit beantragte …

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelBiella, 20 Bürgermeister der Provinz: „Das regionale Glücksspielgesetz nicht ändern“
Nächster ArtikelPolen. Der Glücksspielmarkt wächst: 60 % sind immer noch illegal