Anträge können bis zum 28. Mai eingereicht werden. „Ab morgen, dem 30. März, und bis zum 28. Mai ist es möglich, Anträge auf Erhalt des im Unterstützungserlass vorgesehenen nicht rückzahlbaren Beitrags einzureichen.“ Confesercenti erinnert sich daran. „Anfragen müssen…“

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