Die Zoll- und Monopolverwaltung teilt in einem Vermerk mit, dass „in Anbetracht der in den Erlassen des Ministerpräsidenten enthaltenen Bestimmungen über die zu treffenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckung durch COVID-19 die Bedingungen .. .

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelCoronavirus, Monte Sant'Angelo (FG): Alle Spielaktivitäten ausgesetzt
Nächster ArtikelCoronavirus in Großbritannien, Glücksspielkommission: Online-Glücksspiel, Beratung für Verbraucher, wie Unternehmen sie schützen sollten