(Jamma) – Es gibt keinen Zusammenhang zwischen einer Spielsuchterkrankung und der Gewöhnung an Versicherungsbetrug. Mit dieser Begründung hat die Zweite Strafkammer des Kassationsgerichtshofs die Revision eines im zweiten Grad Verurteilten für „unzulässig“ erklärt.
Startseite Wirklichkeit Kassation: „Es besteht kein Zusammenhang zwischen Spielsucht und Versicherungsbetrug“
Kassation: „Es besteht kein Zusammenhang zwischen Spielsucht und Versicherungsbetrug“
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