Die Aosta Tar hat die Beschwerde einer Spielhalle gegen den Entzug der Lizenz des Polizeipräsidiums Aosta wegen Nichterfordernis des Mindestabstands zum Universitätshauptquartier zurückgewiesen. Die Prüfung der Legitimitätsfrage wurde auf den 14. Juli verschoben…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelSan Benedetto del Tronto (AP): 26. Februar Konferenz über Gap
Nächster ArtikelVerona. Entzündete Spielautomaten in einer Bingohalle unter Verstoß gegen die kommunale Verordnung: Geldstrafe von 34 Euro