(Jamma) Die Zoll- und Monopolbehörde wird "die Position der Codacons für ihre beantragte Aufnahme in die Beobachtungsstelle für Spielsuchtrisiken" erneut prüfen müssen. Das hat das Regionale Verwaltungsgericht Latium festgestellt, das nach einem "Summurteil zum jetzigen Vorsorgeamt" über den Aussetzungsantrag des Verbraucherverbandes entschieden hat. Die von Codacons vorgebrachten Gründe scheinen geteilt zu werden, so der Verwaltungsrichter, „unter besonderer Berücksichtigung des Inhalts der Vermerke der Abteilung Anti-Drogenpolitik des Ministerratspräsidiums sowie sachlich der Rolle und Tätigkeit, die der Kläger seit einiger Zeit in dem betreffenden Sektor ausübt.
Startseite Verbände Tar Lazio akzeptiert Suspendierung. Codacons bei der Beobachtungsstelle für Spielsucht zugelassen
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