„Ohne Vorankündigung und Widerspruch mit dem zuständigen Ministerium haben die Rennsportgesellschaften, private Unternehmen, die die italienischen Rennstrecken im Auftrag der Mipaaf verwalten, die ihre Tätigkeit regelt und vollständig bestimmt, aus dem Gesetzentwurf N 2448 des… erfahren.

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