Die schwedische Glücksspielinspektion kommt zu dem Schluss, dass die Organisation des schwedischen Bingoverbandes gegen Abschnitt 17 der allgemeinen Vorschriften und Richtlinien der schwedischen Lotterieinspektion zur Glücksspielhaftung verstoßen hat (LIFS 2018: 2). Die Logos zum Selbsttest, zur Limitierung…

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