Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat grünes Licht für die direkte Auszahlung der im Dekret Sostegni bis (Art. 1 des Gesetzesdekrets Nr. 73/2021) vorgesehenen nicht rückzahlbaren Beiträge zugunsten von Unternehmen und Selbstständigen auf Girokonten gegeben. angestellte Arbeitnehmer …

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